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Erziehungsbeistandschaften

Erziehungsbeistand

Stärkung des Kindes in der Familie
sowie Hilfe für junge Volljährige

Braucht ein Kind in seiner Entwicklung besondere Unterstützung, kann es durch einen Erziehungsbeistand in seiner Familie und seinem Umfeld gestärkt werden (§ 30; 41 KJHG). Gleichzeitig erhalten Eltern Entlastung und Beratung, denn alle Eltern haben ein Recht auf Hilfe bei der Erziehung. Dieses Recht können sie einfordern, wenn z. B. das Kind

  • Konflikte schlecht lösen kann
  • Schwierigkeiten hat, Freundschaften zu schließen
  • unsicher ist, welche Werte und Normen gelten
  • nicht weiß, an wen es sich bei Problemen wenden kann
  • sich ungesehen fühlt in der Familie
  • besonderen Förderbedarf hat
  • seine Freizeit nicht sinnvoll gestalten kann
  • seine Impulse schwer kontrollieren kann oder eine geringe Frustrationstoleranz hat
  • usw.

Der Erziehungsbeistand kann von den Eltern beim Jugendamt beantragt werden. Im Hilfeplan wird der Umfang der Unterstützung individuell festgeschrieben und halbjährlich gemeinsam mit den Eltern aktualisiert in Verbindung mit § 36 Hilfeplanung. Eine typische Begleitdauer beträgt ein Jahr bei einem wöchentlichen Umfang von zwei bis vier Stunden. Diese Unterstützungsmaßnahme ist freiwillig (Ausnahme: Maßnahmen nach § 8a SGB VIII).

Ziel der Unterstützung und Vorgehen der Sterntaler-Fachkräfte

Den Erziehungsbeistand üben pädagogische Fachkräfte aus. In der Regel praktizieren wir das Tandemprinzip: Für eine Familie gibt es zwei Ansprechpartner, die sich den Erziehungsbeistand teilen. Im Vordergrund der Arbeit stehen gemeinsame Aktivitäten mit dem Kind zuhause, draußen, im Sportverein, Jugendzentrum etc., bei denen alte Verhaltensmuster langsam gelöst und neue eingeübt werden können.

Der Erziehungsbeistand entlastet die Eltern und bezieht sie gleichzeitig eng ein, z. B., indem die Eltern Erziehungsmethoden bei den pädagogischen Fachkräften beobachten oder ein Eltern-Coaching erhalten.

Erfolgreich ist der Erziehungsbeistand, wenn je nach Förderansatz das Kind

  • mehr aus sich herauskommt
  • mutiger, offener, selbstbewusster und selbstständiger handelt
  • Konflikte löst ohne Schlagen, Tränen oder Rückzug
  • weiß, wen es in bestimmten Situationen ansprechen kann und darf
  • seine Freizeit mit altersgerechten Aktivitäten und anderen Kindern gestaltet
Pascal Brüggemann
Anne von den Benken
Heilpädagogin und klinische Pädagogin

Koordination Ambulante Hilfen

Kontakt:

  • Mobil: 0151 / 5911 3344
  • E-mail: vondenbenken@Sterntaler-Rheine.de
Laura Pannhöfer
Kerstin Jung
Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin M.A.

Kontakt:

  • Mobil: 0151 / 178 870 37
  • E-mail: jung@Sterntaler-Rheine.de
Pascal Brüggemann
Janina Friederichs
Sozialarbeiterin B.A.


Kontakt:

  • Mobil: 0151 /59101658
  • E-mail: Friederichs@Sterntaler-Rheine.de
Laura Pannhöfer
Natali Heinle
Staatlich anerkannte Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin

Kontakt:

  • Mobil: 0151 /176 832 23
  • E-mail: heinle@Sterntaler-Rheine.de
Pascal Brüggemann
Andre Kaden
Sozialarbeiter B.A.

Zusatzausbildung:

  • systemischer Berater und Familientherapeut (SG)

Kontakt:

  • Mobil: 0151 /5619 35 23
  • E-mail: kaden@Sterntaler-Rheine.de
Laura Pannhöfer
Laura Pannhöfer
Elementarpädagogin B.A.

Kontakt:

  • E-mail: pannhoefer@Sterntaler-Rheine.de

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Haben Sie Fragen zu unserem Angebot? Oder brauchen Sie vielleicht Unterstützung in einem unserer Bereiche? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Sie können uns eine Nachricht über das Kontaktformular schicken dann rufen wir Sie gerne zurück.

(Hier auch Telefonnummer nennen oder soll die Konkaktaufnahme „lieber“ über das Formular stattfinden?)

Ihre

Sterntaler Jugend- und Erwachsenenhilfe

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